Bauplanung

  Bauplanung

Damit Ihr Bauprojekt von Grund auf gut wird. Wir sind solide Bauplaner, gründliche Projektmanager, zuverlässige Berater und Experten für Brandschutz. Verantwortungsbewusst in jedem Schritt, präsent in jeder Bauphase und erst zufrieden, wenn Kosten- und Qualitätsziele in jeder Hinsicht erreicht sind.
  • Baugesuch

    Auf einem Grundstück soll der Traum vom Eigenheim verwirklicht werden. Ideen, Vorstellungen und finanzielle Mittel sind vorhanden – damit sind aber noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen. Eine eingehende Prüfung der auf dem Grundstück anwendbaren Vorschriften, Reglemente und Zonenpläne bereits vor dem Erwerb ebnet den Weg.

  • Bauantrag

    Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen. Näheres regeln meist entsprechende Rechtsverordnungen der Bundesländer.


    Bauzeichnungen

    Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100 (1 cm entspricht 100 cm). Je nach Bauvorhaben können in der Schweiz auch Maßstäbe von 1:100 oder 1:50 gefordert werden. So ist es beispielsweise sinnvoll, ein Gartenhäuschen eher im Maßstab 1:50 vorzulegen, ein Einfamilienhaus im Maßstab 1:100, ein Einkaufszentrum mit 1:1000 und einen Quartierumbau mit 1:10'000. Genaue Angaben sind stets bei der zuständigen Gemeindestelle zu beziehen, in der Regel beim Bauamt der Gemeinde bzw. der Stadt.


    Lageplan

    Katasteramtlicher Lageplan, i.d.R. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), im Maßstab 1:1000 (1 cm entspricht 10 m) bzw. 1:500 (1 cm entspricht 5 m). Dieser ist, je nach landesrechtlichen Vorschriften, beim zuständigen Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen.


  • Aufmaß

    Es bedeutet das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. 

    Dazu misst man das tatsächliche Objekt, (d. h. auf der Baustelle) auf oder der Leistungsumfang wird aus Ausführungsplänen ermittelt. Ein Aufmaß kann für ein Leistungsverzeichnis oder zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung genutzt werden.

  • Vermessung

    Hierbei erfasst man mit Hilfe von Mess- und Auswertungstechniken die exakte Position von Grundstücks- und Gebäudegrenzen sowie die Lage bestimmter Punkte auf der Erdoberfläche für die kartografische Darstellung bzw. ihre Aufnahme in Geoinformationssystemen.





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